Manipulationsversuche duch B2
B2 versucht massiv, unliebsame Bewertungen entfernen zu lassen. Dies widerspricht jedoch der Meinungsfreiheit, siehe Urteil OLG Stuttgart vom 29.09.2025 Az 4 U 191/25 und Urteil AG Dortmund vom 28.02.2025 Az 436 C 7614/24
Denn das Recht des Bewerters auf freie Meinungsäußerung überwiegt das Interesse eines Unternehmens, keine Rufschädigung durch Negativrezensionen zu erleiden








