Kommt der Gewärleistungspflicht nicht nach
Kommt der Gewärleistungspflicht nicht nach
Wir haben zwei Notenständer dort gekauft. Beide gingen an der selben Stelle nach 2-3 mal aufbauen kaputt. Ein Plastikteil brach ab. Das ist mir nach jahrzehntelanger Musikerfahrung noch nie passiert. Dennoch plädiert der Verkäufer auf Eigenverschulden. Obwohl die Beweispflicht gesetzlich bei Auftreten innerhalb eines Jahres beim Verkäufer liegt. Nach der vierten Mail reagiert der Verkäufer nicht mehr.








